Rechtsprechung
OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zeugenvereidigung: Revisionsrüge wegen unterbliebener Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 59 StPO; § 238 Abs 2 StPO
Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung; Nichtvereidigung; Revisionsgrund; Revisionsrüge; Sitzungsprotokoll; Urteilsaufhebungsgrund; Verfahrensfehler; Zeugenvereidigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97
Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Unter diesen Umständen steht der Zulässigkeit der erhobenen Rüge nicht entgegen, dass der Angeklagte es unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts zur Vereidigung der Zeugen herbeizuführen (BGH NStZ-RR 1997, 302).Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).
- BGH, 23.08.1989 - 5 StR 306/89
Aufhebung eines Urteils in der Revision wegen fehlerhafter Nichtvereidigung eines …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Der damit gegebene Verfahrensverstoß muss in aller Regel zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, weil sich kaum jemals ausschließen lassen wird, dass der Zeuge unter Eid anders ausgesagt hätte (BGH StV 1990, 6; OLG Koblenz VRS 67, 248, 250). - OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 3 Ss 192/99
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Auch wenn mit der Änderung des § 59 StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz die Nichtvereidigung zum Regelfall geworden ist, bedarf es nach wie vor einer (ins Sitzungsprotokoll aufzunehmenden) Entscheidung des Tatgerichts über die Vereidigung, weil nur so erkennbar wird, ob das Tatgericht das ihm insoweit nach § 59 Abs. 1 StPO zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt hat (…im Ergebnis ebenso Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., Rdnr. 13 zu § 59; vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 336).
- BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94
Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution - …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.). - OLG Frankfurt, 10.07.1996 - 3 Ss 86/96
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.). - BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87
Verwerfung der Revision
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Zeugen bereits vor dem Amtsgericht ausgesagt hatten und deshalb möglicherweise mit einer eventuellen Vereidigung rechneten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NStZ 1987, 374, selbst für den Fall, dass ein bereits vereidigter Zeuge ein zweites Mal vernommen wird). - OLG Koblenz, 14.05.1984 - 1 Ss 102/84
Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei Fortsetzung der Hauptverhandlung in …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Der damit gegebene Verfahrensverstoß muss in aller Regel zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, weil sich kaum jemals ausschließen lassen wird, dass der Zeuge unter Eid anders ausgesagt hätte (BGH StV 1990, 6; OLG Koblenz VRS 67, 248, 250). - BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98
Hilfsbeweisantrag auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zur …
Auszug aus OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05
Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).